- Gebühr für die notarielle Vollmacht (symvolaiografikó plirexoúsio) ca. 150 €
- Grunderwerbsteuer 3,09 % vom Kaufpreis
- Notar- und Beurkundungskosten in Höhe von ca. 1,5 – 2,5 % inklusive der gesetzlichen MwSt. bemessen sich nach dem im Kaufvertrag genannten oder vom Finanzamt festgelegten objektiven Wert der Immobilie. Maßgeblich ist der höhere Wert
- Kosten für die Eintragung des Eigentums beim Grundbuchamt liegen bei ca. 0,71 %
- Katastereintragung ca. 0,26 %
- Anwaltskosten ca. 2,5 – 3,5 % inklusive der gesetzlichen MwSt.
- Maklergebühren / Provision ist in der Immobilienanzeige ausgewiesen und beträgt 2,50 % bis 3,72 % inklusive der gesetzlichen MwSt.
- Gebühren für die Anmeldung von Strom, Wasser, Gas, Telefon, Internet
- Kosten wie z. B. Beantragung einer griechischen Steuernummer, Eröffnung eines Bankkontos, Bankgebühren wegen Auslandsüberweisungen, weitere Auslagen je nach Einzelfall
- Bei Neubauten muss der private Käufer (wie in anderen Ländern auch) Mehrwertsteuer bezahlen. Jedoch nur auf den Neubau, nicht für das Grundstück. In Griechenland beträgt die MwSt. 24 %.
- Übersetzungen kosten extra
Zu den Kaufnebenkosten kommen noch weitere Kosten:
- Der Kauf einer Bestandsimmobilie birgt das Risiko, dass der Zustand der Immobilie von den Vorstellungen des Käufers abweicht. Daher sollten Käufer mit Wartungs- und Reparaturkosten sowie Maler- und Renovierungsarbeiten rechnen.
- Die monatlich anfallenden Gemeinde- bzw. Stadtabgaben (Müllabfuhr, Abwasser,…) werden über die Stromabrechnung abgerechnet.
- Anhaltspunkt für die jährliche Grundsteuer am Beispiel eines Hauses mit 120 m² Wohnfläche und 4.000 m² Grund (ohne Pool, nicht in Meernähe):
30,– € pauschal für das Grundstück und 120 m² Wohnfläche x 2,50 € = 330,– € Grundsteuer pro Jahr