Im Rahmen einer Beratung beim Immobilienkauf auf Kreta erfolgt eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse sowie eine erste Einschätzung durch den Rechtsanwalt /die Rechtsanwältin, ob die auf dem Grundstück befindlichen Bauten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt vor Ort zu konsultieren, der über Kenntnisse hinsichtlich der Ansprechpartner bei den zuständigen Behörden, Notaren sowie über ein Netzwerk gut vernetzter Ingenieure verfügt. Gerne nennen wir Ihnen entsprechende Rechtsanwälte (innen).
Sofern Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu erwerben, empfehlen wir dringend, einem Rechtsanwalt eine notarielle Vollmacht (symvolaiografikó plirexoúsio) zu erteilen.
Die Generalvollmacht wird bei einem Notar unterzeichnet und ermächtigt den Rechtsanwalt, alle erforderlichen Schritte im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie zu veranlassen. Sie ist nicht auf eine bestimmte Immobilie beschränkt, sondern gilt allgemein für den Immobilienerwerb und alle damit verbundenen Vorgänge
In Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Ingenieuren und Notaren übernehmen Rechtsanwälte sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der rechtlichen und steuerlichen Abwicklung des Immobilienerwerbs anfallen:
- Einholung einer griechischen Steuernummer bei den griechischen Finanzbehörden
- Unterstützung bei der Eröffnung eines griechischen Bankkontos
- Erstellung der Vollmacht
- Durchführung der Grundbuchrecherche und / oder beim Katasteramt, insbesondere in Bezug auf mögliche Lasten und die korrekte Eigentümerstellung (diese Prüfungen müssen vor Ort beim zuständigen Amt vorgenommen werden)
- Prüfung, ob die betreffende Immobilie beim Katasteramt während eines laufenden Eintragungsverfahrens gemeldet wurde
- Prüfung aller Unterlagen der Verkäuferseite
- Anfertigung und / oder Unterzeichnung eines notariellen oder privatschriftlichen Vorvertrags – falls notwendig
- Prüfung und Vorbereitung des notariell zu beurkundenden finalen Kaufvertrags
- Aushandeln aller zu vereinbarende Bedingungen in Abstimmung mit den Käufern
- Ausarbeitung von Lösungsansätzen bei rechtlichen Problemen
- Prüfung bzw. Einreichung der Grunderwerbssteuererklärung, Durchführung des Verfahrens beim Finanzamt
- Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags bzw. Wahrnehmung des entsprechenden notariellen Beurkundungstermins
- Eintragung des Kaufvertrags beim Grundbuchamt bzw. Katasteramt
- Übersetzung des abzuschließenden Kaufvertrags (als auch des Vorvertrages), falls gewünscht
- Einreichung der Immobiliensteuererklärung innerhalb gesetzlichen Frist nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags
- evtl. Unterzeichnung einer Tilgungshandlung nach dem Beurkundungstermin (so beispielsweise bei einer auflösenden Bedingung)
- evtl. Bewachung oder Durchführung des Verfahrens zur Löschung von Lasten seitens des Verkäufers
- evtl. Korrekturverfahren beim Katasteramt
- empfohlen wird, die Immobilie auch in baurechtlicher Sicht durch einen Architekten gegenprüfen zu lassen, um das Risiko nicht gemeldeter oder ungenügend gemeldeter Baumängel zu minimieren
- Kontakt zum Käufer während der Kaufabwicklung, Beratung bei der Vornahme der einzelnen Tätigkeiten